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Quellfassung
Quellfassung bezeichnet im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Wassertechnik die bauliche Anlage zur kontrollierten Erfassung, Ableitung und Nutzung von natürlich austretendem Grundwasser an einem Quellpunkt. Sie gilt als fundamentales Element der Wassergewinnung im Außenbereich und bildet die technische Grundlage für naturnahe Wasserelemente in hochwertigen Privatgärten.
Funktion und Aufbau
Eine Quellfassung sichert den Punkt, an dem Grundwasser infolge geologischer Schichtung an die Erdoberfläche tritt, baulich ab und leitet das austretende Wasser geordnet weiter. Der Grundaufbau besteht in der Regel aus einem Quelltopf oder Quellfassungsschacht – häufig aus Beton, Naturstein oder Polyethylen –, einer Filterschicht aus Kies und Vlies zur Rückhaltung von Feinpartikeln sowie einem Ablaufrohr, das das Wasser druckfrei ableitet. Zusätzlich wird der Schacht mit einer Abdeckung gegen Verunreinigungen, Laub und Kleinsäuger gesichert. In Hanggärten des Sauerlandes oder im Märkischen Kreis, wo wasserführende Schichten aus Schiefer oder Sandstein häufig vorkommen, werden Quellfassungen im Zuge von Terrassenbauten, Wegeplanungen oder der Anlage von Teichen und Bachläufen regelmäßig integriert.
Anwendung im Garten- und Landschaftsbau
Im hochwertigen Privatgartenbau erfüllt die Quellfassung zwei Funktionen: erstens die Entwässerungstechnische – sie verhindert, dass unkontrolliert austretendes Wasser Wege, Terrassen oder Fundamente beschädigt; zweitens die gestalterische – das gefasste Quellwasser wird als lebendiges Gartenelement in Form eines Quellsteins, eines Bachlaufs oder eines Zulaufs zu einem naturnahen Gartenteich inszeniert. Fachbetriebe wie OCHSENFARTH Gärtner von Eden aus Schalksmühle planen Quellfassungen als Teil eines integrierten Gartenkonzepts, bei dem Topografie, Bodenbeschaffenheit, natürliche Wasserführung und Gestaltungsziel aufeinander abgestimmt werden.
Baurechtliche und hygienische Aspekte
Wer Quellwasser aus einer privaten Quellfassung zur Trinkwasserversorgung oder Bewässerung nutzen möchte, muss die wasserrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes beachten. In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) die Erlaubnispflicht für die Entnahme von Grundwasser. Für rein gestalterische oder drainageorientierte Quellfassungen ohne Entnahme im engeren Sinne entfällt diese Pflicht in der Regel, jedoch sollte die zuständige untere Wasserbehörde im Zweifelsfall konsultiert werden.
Fallstricke und Verwechslungsgefahren
Quellfassungen werden häufig mit einfachen Drainagen oder Sickerschächten verwechselt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass eine Drainage Oberflächenwasser oder drückendes Hangwasser flächig erfasst und ableitet, während die Quellfassung punktgenau einen natürlichen Wasseraustritt sichert. Eine fehlerhafte Einschätzung der Wasserherkunft – Quelle versus Druckwasser versus Schichtenwasser – kann zu einer funktional ungeeigneten Bauausführung führen. Ebenfalls zu unterscheiden ist die Quellfassung von einer Zisterne, die Regenwasser sammelt, oder einem Brunnen, der Grundwasser aktiv erschließt. Fachkundige Planung durch einen erfahrenen Garten- und Landschaftsbaubetrieb mit Kenntnissen der lokalen Geologie ist daher unerlässlich.